Psychotherapeutische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

In unserer psychotherapeutischen Gemeinschaftspraxis diagnostizieren und behandeln wir Störungen der seelischen Entwicklung und Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Wenn Sie als Patientin oder Patient oder auch als deren Eltern und Sorgeberechtigte zu uns kommen, haben Sie im Erstgespräch mit dem behandelnden Psychotherapeuten zunächst die Gelegenheit, ausführlich ihre Sorgen, Symptome und Probleme zu berichten und die drängendsten damit verbundenen Fragen zu stellen. Wenn schon Befunde, Behandlungsberichte, Zeugnisse und ähnliche Unterlagen vorliegen ziehen wir diese zu einer ersten Einschätzung mit heran. Vor dem Beginn weiterer Diagnostik und psychotherapeutischer Behandlung stellen wir Ihnen ausführlich die inhaltlichen und formalen Rahmenbedingungen einer Behandlung in unserer Praxis dar.

Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche psychotherapeutische Behandlung ist eine vertrauensvolle, verlässliche und tragfähige Beziehung zwischen der Patientin oder dem Patienten und dem Psychotherapeuten. Die "Chemie muss stimmen", damit Sie sich wirklich öffnen können. Und Sie müssen sich darauf verlassen können, dass wir mit dem, was Sie uns anvertrauen, sorgsam und natürlich unter strengster Einhaltung unserer Schweigepflicht umgehen. Um zu überprüfen, ob eine solche vertrauensvolle therapeutische Beziehung möglich ist, finden zunächst bis zu vier Probesitzungen statt. Erst danach entscheiden Therapeut und Patientin oder Patient, ob die Behandlung fortgesetzt und ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden soll.

Seit dem 01.04.2017 sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, vor Beginn einer Psychotherapie ihren Patientinnen und Patienten Sprechstunden anzubieten. In diesen Sprechstunden können Patienten und Patientinnen ihre Sorgen, Probleme und Symptome ansprechen und die Therapeutinnen und Therapeuten können erste diagnostische Einschätzungen vornehmen und Behandlungsmöglichkeiten ansprechen. Zu unserem Bedauern müssen wir aber darauf hinweisen, dass wir auch nach Feststellung der Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung in der Regel nicht sofort einen fortlaufenden Therapieplatz anbieten können, da unsere Warteliste für Therapieplätze sehr lang ist.

Grundlage unserer Behandlung ist das psychotherapeutische Gespräch. Dabei bedienen wir uns Methoden der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (Barthe) und der Verhaltenstherapie (Bastian und Schulz), in die aber auch Techniken und Erkenntnisse anderer therapeutischer Schulen einfließen. Im Gegensatz zur psychiatrischen Behandlung beinhaltet unsere psychotherapeutische Behandlung keine medikamentöse Behandlung. Bei vielen psychischen Erkrankungen kann eine medikamentöse Mitbehandlung aber sinnvoll oder sogar erforderlich sein. In solchen Fällen arbeiten wir gerne mit den mitbehandelnden Hausärzten, Psychiatern o.a. Fachärzten zusammen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns und die mitbehandelnden Ärzte gegenseitig von der Schweigepflicht entbinden.

Zu Beginn der Behandlung findet in der Regel eine Sitzung pro Woche statt. Im Verlauf der Behandlung kann die Behandlungsintensität aber variieren. Dies hängt einerseits von Ihren und unseren zeitlichen Möglichkeiten ab und andererseits vom Krankheitsverlauf. Von anfangs wöchentlichen Terminen kann die Therapiefrequenz ggf. auf vierzehntägig oder monatlich reduziert werden oder auch in eine Verlaufsbegleitung mit noch selteneren Terminen münden. Sollten sich die Symptome verstärken oder größere Probleme auftreten, kann die Therapie dann ohne größere Schwierigkeiten wieder intensiviert werden.

Erwachsene stellen sich hier vor wegen Belastungs- oder Anpassungsstörungen (z.B. auch bei Mobbing), wegen Angststörungen, Depressionen (Erschöpfungsdepression, burnout, Trauerreaktionen) und wegen psychovegetativer und psychosomatischer Beschwerden, sowie auch wegen neurotischer Entwicklungen und Persönlichkeitsstörungen.

Kinder und Jugendliche stellen sich hier vor oder werden von ihren Eltern oder Sorgeberech-tigten hier vorgestellt wegen Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen, Teilleistungsstörungen oder wegen Belastungs- oder Anpassungsstörungen, wegen Angststörungen, Ess-Störungen, Zwangserkrankungen, Pubertätsproblemen, Schulschwierigkeiten, Störungen des Sozialverhaltens, Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen und Depressionen.

Zu inhaltlichen, formalen und rechtlichen Aspekten psychotherapeutischer Behandlung finden sie auch detaillierte Informationen auf den Seiten der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (www.pknds.de ) und der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de ).