
Psychotherapeutische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
In unserer psychotherapeutischen Gemeinschaftspraxis bieten wir evidenzbasierte Methoden zur Behandlung psychischer Störungen an. Grundlage unserer Behandlung ist das psychotherapeutische Gespräch. Wir arbeiten mit den Methoden der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (Barthe) und der Verhaltenstherapie (Schulz, Bastian, Heitmann). Diese Disziplinen werden durch Techniken und Erkenntnisse anderer therapeutischen Schulen ergänzt.
Behandlung
Zu Beginn einer jeden Behandlung steht nach einem Kennenlernen die Diagnostik und das Entwickeln eines gemeinsamen Verständnisses der Störung. Wichtig in diesem Schritt ist es, eine vertrauensvolle, verlässliche und transparente Arbeitsbeziehung entstehen zu lassen. Gemeinsam werden Therapieziele formuliert und an deren Erreichen gearbeitet. Die Inhalte der Behandlung unterliegen der Schweigepflicht. Falls wir mit anderen Berufsgruppen wie Kindergarten, Schule, Ärzten, Kliniken, Ergotherapeuten, Logopäden, Lerntherapeuten etc. zusammenarbeiten sollen, bedarf es einer Schweigepflichtsentbindung.
In der zentralen Arbeitsphase der psychotherapeutischen Behandlung werden verschiedene Methoden angewandt. Kernelemente sind häufig das Erlernen des Umgangs mit verschiedenen Emotionen, wie Angst, Trauer oder Wut, das Erkennen von bestimmen Gedankenmustern oder Konflikten, sowie einen besseren heilsameren Umgang mit diesen.
In der letzten Phase der Therapie geht es um die Festigung des Erlernten und um eine Rückfallprophylaxe. Hierbei werden die Stunden langsam ausgeschlichen. In der Zeit zwischen den Terminen sollen die neu gewonnen Erkenntnisse, Handlungsstrategien und Techniken im Alltag erproben werden.
Was verstehen wir unter psychischen Störungen?
Der Begriff beinhaltet ein breites Spektrum psychischer Belastungen. Im Laufe eines Lebens leidet einer von vier Menschen unter einer psychischen Störung mit Krankheitswert. Dabei ist der Ausprägungsgrad der Erkrankung unterschiedlich und kann leicht bis schwer oder sogar chronisch sein. Die Behandlungsnotwendigkeit wird diagnostisch abgeklärt.
Zu uns in die Praxis kommen Personen mit ...
- Depressionen
- Angststörungen
- Zwangsstörungen
- Traumafolgestörungen
- Essstörungen
- Somatoformen Störungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Entwicklungsstörungen
- Emotionale Störungen des Kindesalters
- Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen
- Störungen des Sozialverhaltens
- Bindungsstörungen
- Usw.
Kosten und Abrechnung
Die Verhaltenstherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind als Richtlinienverfahren bei den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen anerkannte Therapiemethoden. Die Kostenübernahme ist wie folgt geregelt:
Gesetzliche Krankenkassen
Bei gesetzlich versicherten Patienten ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gesichert, sofern eine entsprechende Indikationsstellung gegeben ist. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversichertenkarte mit. Eine ambulante Psychotherapie wird von Ihrer Krankenkasse nach Beantragung in vollem Umfang übernommen.
Private Krankenversicherung
Die Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Es empfiehlt sich, vorab zu klären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung stellt. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe der Beamtenversorgung
Ihre Beihilfestelle erwartet zur Beantragung einer Psychotherapie nach 4-5 probatorischen Sitzungen einen Antrag. Gemeinsam mit Ihrer zusätzlichen Krankenkasse übernimmt sie nach Zustimmung des Kostenantrags die Behandlungskosten.
Selbstzahler
Falls Sie die Kosten für die Therapie selbst tragen, haben Sie keine Formalitäten oder Einschränkungen zu beachten. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Unser Team

Hans-Jürgen Barthe
Diplom-Psychologe, Diplom-Sozialwirt
Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Vita
Seit 1986 niedergelassen in Lüneburg, Mitglied der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN).
Studium an der Georg-August-Universität Göttingen, Wissenschaftlicher Assistent in der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung der Universitätskliniken Göttingen, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gesprächspsychotherapie, Supervisor, Rechts- und Verkehrspsychologie und Coaching.

Christiane Schulz
Diplom-Pädagogin, Motopädin
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Vita
Seit 2017 niedergelassen in Lüneburg, Mitglied der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (dgvt). Supervisorische Tätigkeit am Ausbildungsinstitut für Kinder- und Jugendlichenosychotherapie (LaKiJu).
Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bei der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) in Hamburg und Hannover. 2016 Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Fachgebiet Verhaltenstherapie.
Studium der Erziehungswissenschaften an der Universität Bielefeld, Motopädie-Ausbildung in Dortmund, leitende Motopädin in der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie des kath. Kinderkrankenhauses Wilhelmstift in Hamburg-Rahlstedt, Mitarbeiterin im Rahmen der sozialpsychiatrischen Versorgung in verschiedenen kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen.